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Psychologischer Gutachter Oliver Maurus
c/o Tribes
Mainzer Landstraße 1
60325 Frankfurt
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Telefon: 0152-37851072
E-Mail: info@psychologischesgutachten.com
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Psychologischer Gutachter Oliver Maurus
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für
Psychologischer Gutachter Oliver Maurus
Mainzer Landstr. 1 (c/o Tribes)
60329 Frankfurt
Geltung der Bedingungen
Die Erstellung des Gutachtens vom Auftragnehmer (AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, es sei denn, es besteht eine anderweitige schriftliche Vereinbarung zwischen dem AG und dem AN.
Auftragserteilung
Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist in der Regel schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich.
Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der AG hat insbesondere das Begutachtungsthema möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Begutachtung zu ermöglichen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zulasten des AN. Der AN sichert keine gewünschten Ergebnisse zu – der AN arbeitet stets neutral und objektiv. Das Gutachten wird aus den übergebenen Unterlagen, der persönlichen Begutachtung und ggf. der Erhebung von Drittinformationen gefertigt.
Der Auftrag gilt spätestens dann als erteilt, wenn der AG Unterlagen übersendet, der AG einen Begutachtungstermin anfordert oder der AG einer übersandten Rechnung mit Inhalt der Auftragsbeschreibung nicht binnen 3 Tagen schriftlich widerspricht.
Ein Auftrag kommt auch durch telefonische Besprechung und / oder telefonische Inanspruchnahme von Auskünften jeglicher fachlicher und / oder fachbezogener Art zustande – diese müssen nicht durch einen Gutachter selbst erfolgen. Kommt es daraufhin zum Gutachtenauftrag, ist diese Leistung mit dem Gutachtenhonorar abgegolten. Kommt es daraufhin nicht zum Gutachtenauftrag, ist die telefonische Leistung mit einem Stundensatz iHv 250,00.- Euro zzgl. Mehrwertsteuer (brutto somit 297, 50.- Euro) zu vergüten. Grundlage und ausreichend für die Berechnung ist die schriftliche Dokumentation des AN über die telefonischen Inhalte.
Nach Auftragserteilung ist der vereinbarte Begutachtungstermin bzw. sind die vereinbarten Begutachtungstermine stets vollständig zu bezahlen – dies gilt ebenso für alle notwendigen Arbeiten zur Vorbereitung des Begutachtungstermins (wie bspw. Konzeption der Begutachtung, Ableitung psychologischer Fragen aus dem Auftrag, Einbettung der Fragestellung / des Auftrags in die psychologische Theorie samt Ableitungen, etc.).
Nicht eingehaltene oder nicht wahrgenommene oder abgesagte oder abgebrochene Begutachtungstermine sind vom AG unabhängig von einem ggf. Verschulden stets voll zu erstatten (vgl. u.a. Amtsgericht Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 20.12.2018 – Az. 713 C 238/18 sowie Amtsgericht Nettetal, Urteil vom 12.09.2006 – Az. 17 C 71/93) – hierzu wird die angesetzte Begutachtungszeit mit dem Stundensatz der telefonischen Leistung berechnet. Dieser Stundensatz liegt ebenso der Berechnung für die begutachtungsvorbereitenden Leistungen zu Grunde – hierbei wird ebenso auf Grundlage der vom AN genannten Leistungen und von diesem genannten Stunden berechnet, wobei dem AG der Beweis freisteht, tatsächlich abweichende Zeiten zu belegen.
Alle nach Stunden berechneten Leistungszeiten werden jeweils mit vollen Stunden berechnet, wobei bei Beginn einer neuen Stunde diese stets voll berechnet wird.
Vollmacht
Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten. Dazu unterschreibt der AG eine entsprechende Schweigepflichtsentbindung.
Zahlungsbedingungen
Der AG ist grundsätzlich vorschusspflichtig. Das Gutachten wird grundsätzlich erst nach Zahlung aller Leistungen und Kosten des AN an den AG herausgegeben.
Die Kosten neben dem eigentlichen Leistungshonorar richten sich nach dem JVEG und beinhalten – ggf. zusätzlich – Fahrkosten (stets ab / bis Köln), Abwesenheitsgeld, Parkentgelte, Kopierkosten, sonstige Aufwendungen. Der AN ist berechtigt, zu jeder Zeit einen von ihm bestimmbaren Vorschuss bis zur Höhe der zu erwartenden Kosten zu verlangen, dies insbesondere vor Durchführung der Begutachtung. Bzgl. der Vorschusspflicht wird hier grundsätzlich § 641 Abs. 1 BGB abbedungen und vollständige Vorleistungspflicht des AG vereinbart (vgl. hierzu u.a. Deutscher Bundestag – Beschluss zu Pet 4-18-07-401-035741 – Seite 3).
Die Zahlungen sind ohne Ausnahme per Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto unter Einhaltung der dort genannten Überweisungsdaten zu leisten. Bis zur vollständigen Bezahlung macht der AN von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch. Entstehen dem AG dadurch Nachteile, haftet der AN nicht, da es sich um einen Vertragsverstoß des AG handelt. Bei Zahlungsverzug wird der Rechnungsbetrag samt aller dann folgenden Kosten und Zinsen klageweise geltend gemacht. Zu den Kosten zählen u.a. der Arbeits- und/oder Zeitaufwand, der in Zusammenhang mit dem Zahlungsverzug des AG entsteht (z.B. Zeitaufwand zur Mandatsübergabe an Rechtsvertretung, Besprechungen mit der Rechtsvertretung, Zusammenstellung aller notwendiger Unterlagen für die Rechtsvertretung). Diese Kosten werden nach Stunden berechnet, wobei jede angefangene Stunde vollständig berechnet wird. Der Stundensatz hierbei beträgt 250,00.- Euro netto zzgl. Mehrwertsteuer / 297,50.- Euro brutto.
Sachverständigenhonorar
Das Honorar wird als Festpreis mit dem AG vereinbart. Sämtliche aufgeführten €-Beträge verstehen sich immer zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Sofern der tatsächliche Arbeitsaufwand noch nicht verlässlich bestimmbar ist, wird ein zunächst bestimmter Auftragswert zugrunde gelegt, dieser abgerechnet und sobald möglich nach endgültiger Bestimmung des Auftragswertes hier ggf. nachberechnet bzw. Zahlung zurückerstattet an den AG. Im Falle der Nachberechnung wird das Gutachten erst nach Ausgleich der Nachberechnung an den AG herausgegeben, im Falle der Rückerstattung einer Überzahlung umgehend nach Schlussberechnung.
Gutachtenerstellung im Sozialgerichtsverfahren
Wird ein Gutachten im Sozialgerichtsverfahren nach § 109 SGG in Auftrag gegeben, so ist – trotz Auftragserteilung formeller Art durch dieses – nicht das entsprechende Sozialgericht, sondern die Privatperson, über die das Gutachten erstellt wird, der Vertragspartner und somit der AG für den AN. Der AG haftet für die Bezahlung der vom AN erstellten Rechnung über die Gutachtenerstellung vollständig, sodass ggf. dem AN nicht durch das Sozialgericht erstattete Beträge hierzu der AG binnen 14 Tagen nach Information durch den AN hierzu der AG ausgleicht. Hierzu wird durch den AN dem AG eine Rechnung zugesandt. Gleiches gilt auch im Fall, dass das Sozialgericht nicht binnen 30 Tagen nach Rechnungszugang überhaupt an den AN bezahlt – hier hat der AG dem AN die gesamte Rechnung zu erstatten. Sofern der AG (entsprechende Partei im Sozialgerichtsverfahren) einen anderen Begutachtungsort als Köln wünscht, hat er sämtliche Fahrkosten und ggf. voraus-sichtliche weitere hiermit verbundene Kosten und Aufwendungen (z.B. Hotelkosten) im Voraus auf Rechnung hin zu begleichen. Es werden Fahrkosten, Fahrzeiten sowie alle sonstigen mit der An- und Abreise zum gewünschten Begutachtungsort verbundenen Aufwendungen und Kosten berechnet, wobei eine Vergütung für Fahrkosten i.H.v. 50 ct/km fällig ist.
Nachbegutachtung
Wird eine Nachbegutachtung notwendig, gilt diese grundsätzlich als neuer Auftrag und wird nach Stunden abgerechnet bzw. pauschal nach schriftlicher Vereinbarung. Der Stundensatz liegt bei 250,00 € netto zzgl. geltender Mehrwertsteuer. Es gelten die selben Bestimmungen wie bei einem Auftrag im Vorgenannten. Das Gutachten wird auch hier erst nach vollständigem Ausgleich der Forderungen an den AG herausgegeben.
Stornierung/ Widerrufsrecht
Für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge hat der AG die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen: Der AG hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns per Telefax, Mail (psychologischesgutachten@gmx.de), mittels einer eindeutigen Erklärung, z. B. durch einen mit der Post versandten Brief, über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren, den Zugang des Widerrufs müssen Sie nachweislich machen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie diese Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. In Kenntnis der vorstehenden Widerrufsbelehrung verlangen wir als Auftraggeber ausdrücklich, dass Psychologischer Gutachter Oliver Maurus mit ihrer Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Mir ist bekannt, dass ich bei Widerruf bereits erbrachte Leistungen zu bezahlen habe und bei vollständiger Vertragserfüllung mein Widerrufsrecht verliere. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens 14 Tage ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf in unserer Kanzlei eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass mit der Beratung oder Vertretung während der Widerrufsfrist begonnen werden soll, so haben Sie uns für bereits erbrachte Leistungen einen Betrag zu bezahlen, der dem Wert der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, erbrachten Leistungen entspricht. Sie verzichten mit der Bezahlung der Rechnung ausdrücklich auf Ihr Widerrufsrecht. Ihr Widerrufsrecht erlischt vor Ablauf der Widerrufsfrist, wenn wir auf Ihre ausdrückliche Zustimmung hin mit der Arbeit begonnen haben.
Gutachtenversand
Der AG erhält, sofern nicht anders vereinbart, das Gutachten in einfacher Ausfertigung. Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt der Gutachten / Validierungen entsprechen den geltenden Qualitätsstandards für psychologische Gutachten. Das Gutachten wird ausschließlich und explizit objektiv und neutral er-stellt. Das Gutachten stellt ausschließlich den wahren und tatsächlichen Sachverhalt sowie die wahre und tatsächliche wissenschaftliche Auswertung und Aussage zum Auftragsgegenstand / Fragestellung dar. Somit besteht kein Leistungsverweigerungs-recht des AG bzgl. der Zahlung, wenn das Gutachtenergebnis und/oder einzelne Aussagen und Feststellungen im Gutachten nicht seinem Wunsch und/oder nicht für diesen günstig sind.
Übergabe des Gutachtens / sonstiger schriftlicher Leistungen
Das Gutachten sowie alle sonstigen schriftlichen Leistungen des AN sind vom AG beim AN abzuholen und im Erhalt schriftlich zu quittieren. Sofern der AG den Versand der Schriftstücke wünscht, so geht der Versand vollständig zu Lasten und auf Gefahr ausschließlich des AG.
Zuschläge
Verlangt der Mandant innerhalb kurzer Zeit ein Gutachten/ Validierung, werden folgende Zuschläge erhoben:
25 % bei Erstellung des Gutachtens/Validierung innerhalb von 30 Werktagen nach Auftragserteilung, 50 % innerhalb von 15 Werktagen, 100 % unter 15 Werktagen. Verzögert der Mandant durch sein Verhalten die beauftrage Durchführung (z. B.: Unterlagen werden nicht eingereicht, Begutachtungstermin wird nicht eingehalten) ist er trotzdem zur Zahlung der Zuschläge verpflichtet.
Zur Fristwahrung gilt der Zugang per Mail als vereinbart. Der Postversand erfolgt zeitnah per Einschreiben und Sendungsverfolgung.
Die Zuschläge gelten als vereinbart, sofern keine andere Vereinbarung schriftlich erfolgt.
Haftung
Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Bezüglich der Haftung des AN gelten die gesetzlichen Regelungen.
Rechtsverfolgung
Sofern der AG versucht, sich der Zahlungspflicht mit wahrheitswidrigem Vorbringen (z.B. der Verleumdung, der Gutachter sei kein Psychologe) zu entziehen, wird dies umgehend strafrechtlich und zivilrechtlich verfolgt. Gleiches gilt im Falle von öffentlichen Bewertungen des AG im Rahmen der üblen Nachrede / Verleumdung.
Weiterhin wird jede unterbliebene Zahlung des AG auf Betrugsverdacht anwaltlich geprüft und – im Falle des Vorliegens – strafrechtlich umgehend zur Anzeige gebracht.
Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ausfallgebühren
Erscheint ein Mandant nicht zum vereinbarten Begutachtungstermin oder sagt diesen kurzfristig ab, gelten folgende Vereinbarungen:
Bei Nichterscheinen ohne Terminabsage 80 % der Kosten der vereinbarten Leistung, bei Absage innerhalb von 48 Stunden vor Begutachtung 60 %.
Informationen gemäß der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer
Die notwendigen Informationen entsprechend der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung – DL-InfoV – vom 12.03.2010) sind in den Büroräumen des Sachverständigenbüros jederzeit einsehbar. Auf Wunsch übersendet das Sachverständigenbüro die Informationen dem Auftraggeber.
Gerichtsstand/Schlussbestimmung
Als Gerichtsstand gilt der Sitz des AN.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.