Unterschied zwischen Gutachten und Stellungnahme

„Eine Stellungnahme ist kein Gutachten!“

(Antwort einer Behörde auf ein Namensänderungsbegehren, 2018)

Was ist ein Gutachten?

Ein Gutachten stellt eine wissenschaftliche Leistung dar, in der eine Fragestellung anhand wissenschaftlicher Methodik und eigener Datenerhebung bearbeitet wird und schließlich zu einer Beantwortung der Frage führt.
Der Umfang eines Gutachtens ist stark abhängig von der Fragestellung und dem Fachgebiet, liegt aber durchschnittlich bei ca. 15-50 Seiten.

Was ist eine Stellungnahme?

Eine Stellungnahme stellt im Bereich einer gegebenen Fragestellung eine Kurzbehandlung der Fragestellung ohne eigene Datenerhebung dar, wobei die Fragestellung lediglich eine kurze Detailfrage beinhaltet. Der Umfang einer Stellungnahme umfasst wenige Sätze bis wenige Seiten, die inhaltlich keiner expliziten Methodik folgen und dem Grunde nach eine subjektive Meinungsdarstellung des Unterzeichners sind.

Zur Beantwortung einer Fragestellung in den genannten Bereichen (s. Seite „Psychologische Gutachten„) ist regelmäßig ein Gutachten notwendig, da die Entscheidungsträger (Gerichte, sonstige Behörden, etc.) nur Gutachten, aber keine Stellungnahmen akzeptieren. Dies ist aufgrund der Qualifikation eines Gutachtens folgerichtig, da nur durch ein Gutachten eine Fragestellung auch umfassend und wissenschaftlich beantworten kann.

Somit kann regelmäßig nur ein Gutachten als Grundlage für eine Entscheidung dienen.

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