Psychologisches Gutachten im Familienrecht / Familiengutachten
Unsere Arbeitsweise bei familienpsychologischen Gutachten
Aus unserer wissenschaftlichen und praktischen Tätigkeit wissen wir um die Probleme, die mit einer Trennung und Scheidung einhergehen, und welche Konsequenzen diese für Eltern und Kinder haben können.
Im Vordergrund steht bei unserer Begutachtung in Familienangelegenheiten stets das Kind mit seinen spezifischen Bedürfnissen und Interessen.
Die psychologischen Verfahren, die diagnostisch zur Anwendung gelangen, sind auf den jeweiligen Fall bezogen, wissenschaftlich abgesichert, entstammen u.a. der Bindungsforschung, der Entwicklungspsychologie und der Kinderspieltherapie. Wir arbeiten lösungsorientiert, das heißt:
Ziel der Arbeit mit den Eltern ist es, nach konstruktiven Konfliktlösungen zu suchen, wobei wir stets die Elternverantwortung hervorheben. Die Wahrung der Kindeswohlinteressen erscheint uns nur möglich, wenn auch das Familienwohl des gesamtfamiliären Systems betont wird.
Auf Wunsch bieten wir auch Mediation an, eine stark am Kindes- und Familienwohl orientierte psychologische und soziale Beratung mit dem Ziel, Kompromisse schon vor der gerichtlichen Scheidung vorzubereiten.
Psychologisches Gutachten im Familienrecht
Im Familienrecht sind u.a. Fragen nach dem Sorgerecht, dem Aufenthaltsbestimmungsrecht und dem Umgangsrecht zu klären. Hierzu wird ein psychologisches Gutachten erstellt, welches dem Familiengericht als Grundlage für dessen Entscheidung dient. In diesem Familiengutachten wird u.a. die Erziehungsfähigkeit, die einen Teil der Erziehungseignung darstellt, der Elternteile festgestellt, wozu auch psychologische Testverfahren eingesetzt werden.
Finden Hausbesuche statt?
Es wird regelmäßig auch ein Hausbesuch im Rahmen der Begutachtung durchgeführt, so dass auch bspw. die dortige
Situation der Kinder beurteilt werden kann.
Richtlinien für familienpsychologische Gutachten
Selbstverständlich erfüllen unsere Gutachten hierbei sämtliche Qualitätsstandards für derartige psychologische Gutachten, welche bspw. von der Deutschen Gesellschaft für Psychologie als Richtlinien aufgestellt wurden (DGPs, 2011).