Interessante Gerichtsurteile

Liegt im Gerichtsprozess dem Gericht ein psychologisches Gutachten vor, dem von ebenso fachlicher Seite (durch einen Psychologen) wissenschaftliche Fehler (z.B. bzgl. Methodik) vorgeworfen werden, so hat das Gericht diesen vorgebrachten Mängeln des Gutachtens einzeln nachzugehen. Unterlässt dies das Gericht, so hat ein Rechtsmittel gegen das Urteil Erfolg.

Hier stellt der Bundesgerichtshof klar, dass ein durch einen Sachverständigen vorgebrachter Mangel eines bestehenden Gutachtens vom Gericht zwingend beachtet und dieser aufgeklärt werden muss – dies führt bei nachgewiesenem wissenschaftlichem Mangel eines Gutachtens regelmäßig dazu, dass das Gutachten entkräftet bzw. in der Regel ganz zu Fall gebracht wird.

Dass dies fächerübergreifend generell für Gutachten im gerichtlichen Prozess gilt, hat der BGH ebenso festgestellt.
siehe https://openjur.de/u/72051.html
Mit dort genannten zahlreichen weiteren Nachweisen bestehender BGH-Entscheidungen mit eben dieser Aussage.